Die Schulen werden bei der Konzeption und der Antragsstellung flankiert durch ein breites Unterstützungsangebot. Die Schulaufsicht ist zuständiger Ansprechpartner während des Entwicklungsprozesses bei der Antragstellung zur Einrichtung der Ganztagsschule, der Bereitstellung von Ressourcen (inkl. Monetarisierung) sowie bei der Vereinbarung von Entwicklungszielen auf Grundlage verfügbarer Schuldaten (Schulleitungsgespräch).
Fachberaterinnen und Fachberater Schulentwicklung begleiten die Schulen während ihres Entwicklungsprozesses bei der individuellen Schul- und Unterrichtsentwicklung („maßgeschneidert für die Einzelschule vor Ort“), der Maßnahmenplanung zur Umsetzung der Entwicklungsschritte sowie der Standortbestimmung und Evaluation. Darüber hinaus stehen sie für die Durchführung von pädagogischen Tagen und Fortbildungen zur Verfügung und unterstützen die Schulen bei Konzeption und Antragsstellung.
Ablauf des Antragsverfahrens auf Einrichtung einer Ganztagsschule nach § 4 a SchG
- Grundlage des Antrags ist das pädagogische Konzept der Schule. Das Konzept wird von der Gesamtlehrerkonferenz erarbeitet und berücksichtigt die für die Qualitätsstufe 1 des Qualitätsrahmens Ganztagsschule Baden-Württemberg formulierten Indikatoren.
- Der Schulträger beantragt, nach Anhörung der Schulkonferenz und auf der Grundlage des pädagogischen Konzeptes der Schule, die Einrichtung des Ganztagsschulbetriebs.
- Bei der sukzessiven Einführung der verbindlichen Form oder der Wahlform ab der ersten Klasse können die weiteren Klassenstufen entweder auslaufend im Halbtagsbetrieb oder auslaufend im Ganztagsbetrieb weitergeführt werden.
- Bereits eingerichtete Ganztagsschulen an Grundschulen und den Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs-und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen (SBBZ Lernen) können bei ihrem bisherigen Konzept bleiben oder der Schulträger kann für diese Schulen das Ganztagsschulkonzept gemäß § 4 a SchG beantragen.
Monetarisierung und Mittagspausenbudget - L-Bank
Die Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank) wurde vom Kultusministerium mit der Abwicklung des Ganztagschulbudgets
(Monetarisierung und Mittagspausenbudget) beauftragt.
Ganztagsschulen gemäß § 4 a SchG können zur Einbindung außerschulischer Partner maximal 50 Prozent, ab Schuljahr 2025/2026 maximal 70 Prozent ihrer zusätzlich zugewiesenen Ganztags-Lehrerwochenstunden monetarisieren und damit verschiedene Angebote außerschulischer Partner (z. B. Vereine, Verbände, Institutionen) im Ganztagsschulbetrieb finanzieren. Die Schulleitung beschließt die Kooperation mit außerschulischen Partnern und entscheidet jedes Schuljahr neu, wie viele Lehrerwochenstunden dafür monetarisiert werden.
Die Bereitstellung des Mittagessens und die Aufsichtsführung/ Betreuung der Schülerinnen und Schüler beim Mittagessen obliegen dem Schulträger. Die darüberhinausgehende Aufsichtsführung / Betreuung in der Mittagspause nimmt das Land wahr. Entsprechendes Personal wird über das zur Verfügung gestellte Mittagspausenbudget finanziert.
Das jeweilige Schuljahres-Budget (Monetarisierung und Mittagspausenbudget) wird von der L-Bank in vier Raten (zum 15. Oktober, 1. Dezember, 1. März sowie zum 1. Juni) auf ein für die Schule beim Schulträger geführtes Konto überwiesen. Die ersten beiden Raten umfassen fünf zwölftel, die zweiten beiden Raten umfassen sieben zwölftel des Schuljahres-Budgets. Die Auszahlung erfolgt automatisch, eine Anforderung ist nicht erforderlich.
Erhaltene, aber nicht verwendete Mittel sind im Rahmen der Schlussabrechnung des vorangegangenen Schuljahres jährlich bis
spätestens zum 15. November an die L-Bank zurückzuzahlen. Der Verwendungsnachweis ist spätestens bis zum 1.
September als unterzeichnete(r) Scan(s) in einem PDF-Dokument bei der L-Bank unter ganztagsschule@l-bank.de einzureichen. Die Vordrucke für
den Verwendungsnachweis finden Sie hier.
Die Schule schließt mit dem außerschulischen Partner (Monetarisierung und Mittagspausenbudget) Kooperationsvereinbarungen für das jeweilige Schuljahr. Das Kultusministerium stellt die aktuellen Mustervereinbarungen zur Kooperation mit außerschulischen Partnern auf seinen Internetseiten zur Verfügung.
Die Kooperationsvereinbarungen sind in Kopie von der Schule bzw. dem Schulträger nach Erhalt des Bewilligungsbescheides im Oktober, spätestens jedoch bis 1. September, zu senden an ganztagsschule@l-bank.de.
Für Fragen zur Abwicklung des Ganztagsschulbudgets steht Ihnen die Hotline der L-Bank zur Verfügung: ganztagsschule@l-bank.de.
. Gerne können Sie die L-Bank auch per E-Mail kontaktieren: