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Ganztagsschule

Ganztagsschulkonzept nach § 4 a SchG

Eine Gruppe von Menschen stehen im Halbkreis nebeneinander.


Um Schulen und Schulträgern die größtmögliche Flexibilität beim Aufbau der schulgesetzlich verankerten Ganztagsschule zu bieten, sieht das Land verschiedene Formen des Ganztagsbetriebs und Zeitmodelle vor. So können Ganztagsschulen passgenau auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler, der Eltern sowie auf die Rahmenbedingungen der einzelnen Schule vor Ort zugeschnitten werden. Die Ganztagsschule kann entweder in der verbindlichen Form (alle Schülerinnen und Schüler nehmen verbindlich am Ganztagsbetrieb teil) oder in der Wahlform (Eltern haben die Wahl, ob sie ihr Kind für den Ganztagsbetrieb anmelden) eingerichtet werden. Der rhythmisierte Ganztagsbetrieb ist an drei, vier oder ab Schuljahr 2025/2026 auch an fünf Tagen mit sieben oder acht Zeitstunden möglich. Der Schulträger entscheidet sich für eine Alternative. Ganztagsschulen erhalten je nach gewähltem Zeitmodell eine entsprechende Zuweisung von Lehrerwochenstunden pro Ganztagsgruppe. Damit können insbesondere auch Lernzeiten und Angebote zur individuellen Förderung etabliert werden.

Ganztagsangebot
Lehrerwochenstunden (Zuweisung pro Gruppe)
3 Tage à 7 Zeitstunden
6
3 Tage à 8 Zeitstunden 9
4 Tage à 7 Zeitstunden 8
4 Tage à 8 Zeitstunden 12
5 Tage à 7 Zeitstunden 10
5 Tage à 8 Zeitstunden 15

Die Einbeziehung außerschulischer Partner (z. B. Vereine, Verbände und Institutionen) ist ein wesentlicher Bestandteil des Ganztagsschulkonzepts. Bis zu 50 Prozent, ab Schuljahr 2025/2026 bis zu 70 Prozent der für den Ganztag zusätzlichen Lehrerwochenstunden-Zuweisung kann die Schulleitung monetarisieren und so als Budget für Angebote externer Partner an der Ganztagsschule einsetzen. Die außerschulischen Partner führen an Ganztagsschulen Bildungs- und Betreuungsangebote durch, die ein fester Bestandteil im Stundenplan sind. In Absprache mit der Schule werden die Rahmenbedingungen und die Inhalte passend zum pädagogischen Konzept der Schule festgelegt.

Das Kultusministerium hat im Rahmen der Kooperationsoffensive Ganztagsschule eine Rahmenvereinbarung mit über 50 Vereinen, Verbänden und Institutionen geschlossen.

Die Teilnahme am Ganztagsbetrieb ist kostenfrei. Der Schulträger bietet ein kostenpflichtiges Mittagessen an.

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