Mit der Gewährung von Zuwendungen unterstützt das Land finanziell die Durchführung von Betreuungsangeboten für Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen. Zuwendungen werden gewährt für die Durchführung von Betreuungsangeboten an Grundschulen einschließlich Grundstufen der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren im Rahmen der Verlässlichen Grundschule, für die Durchführung von Angeboten in der Flexiblen Nachmittagsbetreuung an allgemein bildenden Schulen sowie für den Betrieb von Horten an der Schule und herkömmlichen Horten.
Zuwendungen werden nicht gewährt für Betreuungsangebote an Gemeinschaftsschulen nach § 8 a Schulgesetz.
Träger von Betreuungsangeboten an allgemein bildenden Schulen (Verlässliche Grundschule, Flexible Nachmittagsbetreuung und Horte), können einen Landeszuschuss beantragen. Der Antrag ist fristgerecht beim zuständigen Regierungspräsidium zu stellen.
Die Antragsformulare sowie die entsprechenden Förderrichtlinien finden Sie hier.