Antragsstellung Ganztagsschule
Hinweis: Die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Ganztagsgrundschule und zum Ganztagsbetrieb an
Grundstufen von sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen vom 21. Juni 2022 (K.u.U. S. 62),
zuletzt geändert durch VwV vom 9. April 2024 (K.u.U. 101), wurde aktuell durch Verwaltungsvorschrift vom 15. August 2025
geändert. Die Änderung wird am 8. September 2025 im Amtsblatt Kultus und Unterricht bekanntgemacht und tritt am 9. September 2025
in Kraft.
Sie finden sie hier.
Weiterführende Dokumente
Träger von Betreuungsangeboten an allgemein bildenden Schulen (Verlässliche Grundschule, Flexible Nachmittagsbetreuung und Horte), mit Ausnahme Gemeinschaftsschulen (§ 8 a SchG), können einen Landeszuschuss erhalten. Die Antragsformulare dazu finden Sie hier.