In Baden-Württemberg gibt es seit rund 50 Jahren Ganztagsschulen. Diese wurden auf Antrag als Schulversuch gemäß § 22 in Verbindung mit § 30 SchG erlassen und eingerichtet. Am 16. Juli 2014 wurde das Gesetz (§ 4 a Schulgesetz) für die Ganztagsgrundschule und die Grundstufen der Förderschulen (SBBZ Lernen) verabschiedet; die Ganztagsschule im Primarbereich wurde schulgesetzlich verankert - ein historischer Tag in der Bildungsgeschichte Baden-Württembergs.
Das Konzept der Ganztagsschule gemäß § 4 a SchG zeichnet sich durch seine Flexibilität sowie die enge Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden aus. Der rhythmisierte Ganztagsbetrieb ist an drei oder vier Tagen mit sieben oder acht Zeitstunden möglich, der Schulträger kann sich für eine Alternative entscheiden. Bei der Form des Ganztagsschulbetriebs besteht ebenfalls die Möglichkeit zwischen zwei Optionen zu wählen: Bei der verbindlichen Form der Ganztagsschule nehmen alle Kinder einer Schule am Ganztagsangebot teil, bei der Wahlform entscheiden die Eltern, ob sie ihr Kind anmelden.
Im Schuljahr 2023/2024 gibt es 474 öffentliche Grundschulen mit dem schulgesetzlich verankerten Ganztagskonzept im Land. Das entspricht rund 20 Prozent aller öffentlichen Grundschulen in Baden-Württemberg. Werden die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen einbezogen, gibt es im Schuljahr 2023/2024 landesweit insgesamt 522 öffentliche Ganztagsschulen nach § 4 a Schulgesetz.