Die rechtlichen Grundlagen der Ganztagsschulen in Baden-Württemberg sind
- § 4a SchG
- Ganztagsgrundschulverordnung - GTVO
- Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Ganztagsgrundschule und zum Ganztagsbetrieb an Grundstufen von sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (PDF, barrierefrei, Stand: 09.09.2025)
- § 22 i.V.m. § 30 SchG
- Verwaltungsvorschrift für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Schulhausbaus kommunaler Schulträger (Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung - VwV SchBau)
- Schaubild: Schülerunfallversicherung am Beispiel der Kooperationsvereinbarung mit dem Landesverband der Musikschulen Baden Baden-Württembergs e.V. (PDF)
- Betreuungsangeboteaufsichtsverordnung (Verordnung des
Kultusministeriums zur Aufsicht über Betreuungsangebote in kommunaler und freier Trägerschaft nach § 8b des Schulgesetzes
für Baden-Württemberg vom 12. März 2026)
Übersicht über das Ganztagsschulprogramm des Landes
- Überblick GTS Landesprogramm-BW Primarbereich (PDF)
- Überblick GTS Landesprogramm-BW Sekundarbereich I (PDF)
Informationen zur Schulverpflegung erhalten Sie bei der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Baden-Württemberg unter www.dge-bw.de und beim Landeszentrum für Ernährung
Informationen zu kommunalen Betreuungsangeboten an allgemein bildenden Schulen (Verlässliche Grundschule, Flexible Nachmittagsbetreuung und Horte) finden Sie hier .
Materialien
Erklärfilm: „Die Ganztagsgrundschule“ in Baden-Württemberg
Video: Präsentation Ganztagsschule Baden-Württemberg
Flyer: Ganztagsschule und flexible Betreuungsangebote in Baden-Württemberg (PDF, barrierefrei)