Die rechtlichen Grundlagen der Ganztagsschulen in Baden-Württemberg sind
- § 4a SchG
- Ganztagsgrundschulverordnung - GTVO
- Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Ganztagsgrundschule und zum Ganztagsbetrieb an Grundstufen von sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen
- § 22 i.V.m. § 30 SchG
- Verwaltungsvorschrift für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Schulhausbaus kommunaler Schulträger (Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung - VwV SchBau)
Übersicht über das Ganztagsschulprogramm des Landes
Informationen zur Schulverpflegung erhalten Sie bei der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Baden-Württemberg unter www.dge-bw.de und beim Landeszentrum für Ernährung
Informationen zu kommunalen Betreuungsangeboten an allgemein bildenden Schulen (Verlässliche Grundschule, Flexible Nachmittagsbetreuung und Horte) finden Sie hier .
Materialien
Erklärfilm: „Die Ganztagsgrundschule“ in Baden-Württemberg
Video: Präsentation Ganztagsschule Baden-Württemberg
Flyer: Ganztagsschule und flexible Betreuungsangebote in Baden-Württemberg (PDF, barrierefrei)