Träger von Betreuungsangeboten an allgemein bildenden Schulen (Verlässliche Grundschule, Flexible Nachmittagsbetreuung und Horte), mit Ausnahme Ganztagsschulen gemäß § 4 a SchG und Gemeinschaftsschulen (§ 8 a SchG), können einen Landeszuschuss erhalten. Die Antragsformulare dazu finden Sie hier.